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   VGH Bayern, 07.02.1974 - 119 XII 71   

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https://dejure.org/1974,9295
VGH Bayern, 07.02.1974 - 119 XII 71 (https://dejure.org/1974,9295)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.1974 - 119 XII 71 (https://dejure.org/1974,9295)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 1974 - 119 XII 71 (https://dejure.org/1974,9295)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Befugnis zur Regelung; Beschrieb; Fischereirecht; Rechtsnatur

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58

    Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.1974 - 119 XII 71
    Doch ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, anerkannt, daß eine allgemeine Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde, aus Anlaß eines anhängigen Flurbereinigungsverfahrens alle Maßnahmen zu treffen, für deren Durchführung die Flurbereinigung "eine einmalige Gelegenheit bietet", nicht besteht (BVerwGE 8, 65; 15, 72; 26, 173).
  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 1.72
    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.1974 - 119 XII 71
    § 37 Abs. 2 Satz 1 FlurbG beinhaltet vielmehr nur insoweit eine Ermächtigung zur Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse im Flurbereinigungsgebiet, als es sich um Maßnahmen handelt, zu denen die Flurbereinigungsbehörde aufgrund anderer Bestimmungen des FlurbG ermächtigt ist (so in § 37 Abs. 1 FlurbG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14.6.72, RdL 1972 S. 296 ff.).
  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 43.65
    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.1974 - 119 XII 71
    Doch ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, anerkannt, daß eine allgemeine Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde, aus Anlaß eines anhängigen Flurbereinigungsverfahrens alle Maßnahmen zu treffen, für deren Durchführung die Flurbereinigung "eine einmalige Gelegenheit bietet", nicht besteht (BVerwGE 8, 65; 15, 72; 26, 173).
  • BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57
    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.1974 - 119 XII 71
    Doch ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, anerkannt, daß eine allgemeine Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde, aus Anlaß eines anhängigen Flurbereinigungsverfahrens alle Maßnahmen zu treffen, für deren Durchführung die Flurbereinigung "eine einmalige Gelegenheit bietet", nicht besteht (BVerwGE 8, 65; 15, 72; 26, 173).
  • VGH Bayern, 04.02.2016 - 13 A 14.2728

    Ein Fischereirecht als privates dingliches Nutzungsrecht stellt eine

    Das selbstständige Fischereirecht im Sinn von Art. 8 des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) ist ein Aneignungsrecht (§§ 958, 960 BGB), das als privates dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache ausgebildet ist (BayVGH, U.v. 7.2.1974 - 119 XII 71 - RdL 1974, 126; U.v. 4.6.2014 - 2 B 12.1587 - NVwZ-RR 2014, 772; Braun/Keiz, Fischereirecht in Bayern, Stand Juni 2015, Art. 3 Rn. 2, Art. 8 Rn. 5 m. w. N.).

    Das fällt in den Aufgabenbereich der TG mit ihrem Neugestaltungsauftrag gemäß § 37 Abs. 1 FlurbG (BayVGH, U.v. 7.2.1974 - 119 XII 71 - RdL 1974, 126; siehe hierzu auch Merkblatt Nr. 31 des Bayerischen Landesvermessungsamts, Stand 1979, Beschreibung und Abmarkung der Fischereirechte, Nr. 11).

    Für ein selbstständiges Fischereirecht, das - wie hier - auf einem eigenen Grundbuchblatt beschrieben ist, kann in Anbetracht von Art. 8 BayFiG nichts anderes gelten (BayVGH, U.v. 7.2.1974 - 119 XII 71 - RdL 1974, 126).

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